Dawn Raids: Handlungsempfehlungen für Unternehmen
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Was sind Dawn Raids?
Dawn Raids sind ein entscheidendes Instrument der Kartellbehörden zur Aufdeckung und Untersuchung von Kartellrechtsverstößen. In Deutschland können solche Durchsuchungen sowohl von der Europäischen Kommission als auch vom Bundeskartellamt durchgeführt werden. Sie finden in der Regel unangekündigt und zu Geschäftsbeginn statt, was den Behörden den Überraschungseffekt sichert und den betroffenen Unternehmen wenig Zeit lässt, sich auf die Situation vorzubereiten.
In den meisten Fällen sind die betroffenen Personen und Unternehmen sowohl psychisch als auch logistisch stark überfordert. Deshalb sollten Unternehmen im Rahmen ihrer Compliance-Vorsorge klare Verantwortlichkeiten und Handlungsanweisungen festlegen, um sich selbst und die Führungskräfte vor möglichen Schäden zu schützen.
Falsches Verhalten kann erhebliche Konsequenzen haben. Daher ist es entscheidend, sich während eines Dawn Raids korrekt zu verhalten, um die rechtlichen Aussichten des Unternehmens nicht zu gefährden.
Um mögliche Probleme zu vermeiden, sollten die Betroffenen folgende Punkte beachten:
1. Freundlich bleiben
Bleiben Sie geschäftsmäßig freundlich. Aggressives Verhalten kann Gegenmaßnahmen zur Folge haben, einschließlich einer vorübergehenden Ingewahrsamnahme, und kann im weiteren Verfahrensverlauf negativ gegen Sie verwendet werden. Jegliche Fluchtversuche oder die Vernichtung von Unterlagen, relevanten Gegenständen oder anderen potenziellen Beweismitteln können Gründe für die Anordnung von Untersuchungshaft darstellen.
2. Durchsuchungsbeschluss prüfen
Verlangen Sie nach dem Durchsuchungsbeschluss. Berufen sich die Beamten auf „Gefahr im Verzug“, lassen Sie sich die Gründe erläutern.
3. Dienstausweise prüfen
Lassen Sie sich die Dienstausweise der Beamten zeigen und notieren Sie sich deren Namen, Funktionen und Dienststellen.
4. Geschäftsführung informieren
Informieren Sie bei Maßnahmen in Unternehmen sofort die Geschäftsführung, Standortleitung oder die im Voraus dazu bestimmte Person. Diese übernimmt die weitere Kommunikation.
5. Schweigen
Sie sind nicht verpflichtet sich zur Sache zu äußern, und sollten dies unter Keinen Umstände tun. Natürlich dürfen Sie geeignete geschäftsmäßige Kommunikation zur Ermöglichung der Maßnahme führen und den Beatmen den geforderten Zugang zu Räumlichkeiten und Dokumenten gewähren, soweit dies rechtlich geboten und verhältnismäßig ist.
Aussagen zu Ihren Personalien (Vor-, Familien- und Geburtsname, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf, Staatsangehörigkeit) sollten Sie tätigen, wenn sie danach gefragt werden.
Zudem sind Sie nicht verpflichtet, Vernehmungen von Mitarbeitern auf Ihrem Betriebsgelände zu gestatten. Ihr Hausrecht schützt sie davor.
6. Keine Teilnahmepflicht
Sie müssen an den Maßnahmen nicht teilnehmen, sollten jedoch sicherstellen, dass die Beamten nicht unbeaufsichtigt bleiben. Protokollieren Sie die Maßnahmen sowie die Zeitpunkte der rechtlichen Belehrungen durch die Beamten.
7. Berater hinzuziehen
Informieren Sie umgehend einen strafrechtlichen Berater (Rechtsanwalt, Strafverteidiger, strafverteidigende Steuerberater), der so schnell wie möglich hinzugezogen werden sollte. Dieser kann Ihnen telefonisch weitere Anweisungen erteilen und, wenn möglich, persönlich zur Durchsuchung erscheinen, um Sie vor Ort zu unterstützen. Es gibt keine allgemeine Telefonsperre bei Durchsuchungsmaßnahmen. Sollten die Beamten den Anruf verhindern, bitten Sie sie, den Verteidiger für Sie zu kontaktieren.
8. Wartezeit einfordern
Bitten Sie den Leiter der Durchsuchungsmaßnahme höflich, mit der Durchführung der Maßnahme zu warten, bis Ihr Rechtsbeistand eingetroffen ist. Obwohl es keinen Anspruch darauf gibt, zeigen sich die Verantwortlichen bei einer freundlichen Bitte häufig kooperativ.
9. Sicherstellung widersprechen
Sofern die Beamten Gegenstände und Unterlagen sicherstellen wollen, geben Sie niemals Ihr Einverständnis dazu, sondern widersprechen Sie formell der Sicherstellung. Die Beamten werden die Gegenstände und Unterlagen dann offiziell beschlagnahmen, was das Mitnehmen zwar nicht verhindert, aber zur Folge hat, dass später ein Richter über die Beschlagnahme entscheiden muss.
10. Kopien anfertigen
Falls möglich, lassen Sie Kopien der beschlagnahmten Akten und Unterlagen anfertigen, da die Beamten stets die Originale mitnehmen. Sie haben das Recht auf Anfertigung der Kopien! Auf diese Weise sichern Sie sich die Beweise für ein mögliches späteres Verfahren.
11. Versiegelung fordern
Sie haben das Recht auf Versiegelung der beschlagnahmten Unterlagen. Bestehen Sie darauf. Verweigern dies die Beamten fordern Sie jedenfalls, dass Ihr Wunsch auf Versiegelung im Durchsuchungsprotokoll vermerkt wird.
12. Rechtsanwalt kontaktieren
Nach der Durchsuchung sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt oder einem Strafverteidiger austauschen.
Unsere Dienstleistungen:
-Überprüfung Ihres Unternehmens bei Verdacht auf Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht
-Schulungen für Sie und Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Dawn Raids
-Rechtsberatung, wie Sie sich nach einem Dawn Raid verhalten sollten
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