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Risikominimierung für Verzerrungen auf dem Binnenmarkt: Obligatorische Anmeldepflichten gemäß der Verordnung über drittstaatliche Subventionen (FSR)

Drei europäische Unions Flagge wehen im Wind

Die Verordnung über drittstaatlich Subventionen („Foreign Subsidies Regulation“ oder „FSR“) verlangt von Unternehmen, die Subventionen von Nicht-EU-Mitgliedstaaten erhalten, eine vorherige Anmeldung, wenn sie an großen M&A-Transaktionen und öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen. Diese Pflicht zur Voranmeldung gemäß der FSR trat am 12. Oktober 2023 in Kraft. Hintergrund der Verordnung ist das zunehmende globale Ungleichgewicht zwischen Unternehmen aus […]