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Risikominimierung für Verzerrungen auf dem Binnenmarkt: Obligatorische Anmeldepflichten gemäß der Verordnung über drittstaatliche Subventionen (FSR)

Die Verordnung über drittstaatlich Subventionen („Foreign Subsidies Regulation“ oder „FSR“) verlangt von Unternehmen, die Subventionen von Nicht-EU-Mitgliedstaaten erhalten, eine vorherige Anmeldung, wenn sie an großen M&A-Transaktionen und öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen. Diese Pflicht zur Voranmeldung gemäß der FSR trat am 12. Oktober 2023 in Kraft.

Hintergrund der Verordnung ist das zunehmende globale Ungleichgewicht zwischen Unternehmen aus der EU und solchen aus Nicht-EU-Ländern. Während Subventionen aus EU-Ländern bisher genau geprüft wurden, gab es für Subventionen aus Nicht-EU-Ländern keine vergleichbaren Regelungen. Mit der neuen Gesetzgebung sollen regulatorische Unterschiede zwischen Beihilfen aus EU-Mitgliedstaaten und Subventionen aus Nicht-EU-Ländern (drittstaatliche Subventionen) beseitigt werden und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen gewährleisten.

 

Was gilt als drittstaatliche Subvention?

Eine „drittstaatliche Subvention“ bezeichnet eine direkte oder indirekte finanzielle Zuwendung eines Nicht-EU-Landes, der auf ein oder mehrere Unternehmen oder Wirtschaftszweige beschränkt ist und dem auf dem Binnenmarkt tätigen Unternehmen einen Vorteil verschafft.

Neue Befugnisse der Europäischen Kommission gemäß der FSR

Ähnlich wie bei der EU-Kartellrechtsprüfung verbietet die FSR den Parteien, Lieferungen abzuschließen (oder an öffentlichen Vergabeverfahren teilzunehmen), bevor sie die Genehmigung der Europäischen Kommission (EK) erhalten haben. Die FSR verleiht der EK auch neue Befugnisse, um Untersuchungen einzuleiten und Abhilfemaßnahmen zu leisten. Darüber hinaus kann die EK auf ein allgemeines Instrument zur Marktuntersuchung zurückgreifen und von Amts wegen tätig werden, auch wenn keine Anmeldepflicht besteht. Im Rahmen solcher Untersuchungen kann die EK Informationen aus allen Quellen beschaffen und auf dieser Grundlage den Fluss mutmaßlich wettbewerbsverzerrender finanzieller Mittel überprüfen.  

Am 23. April 2024 führte die EK ihre erste unangekündigte Durchsuchung in den Räumlichkeiten eines chinesischen Herstellers für Sicherheitsausrüstung durch. Die Kommission hatte Anhaltspunkte dafür, dass das geprüfte Unternehmen möglicherweise ausländische Subventionen erhalten hat, die den Binnenmarkt verzerren. IT-Ausrüstung, Mobiltelefone sowie Dokumente und weitere Daten wurden beschlagnahmt. Diese jüngste Maßnahme der EK zeigt deutlich, dass sie schon kurz nach Inkrafttreten der FSR die gesamte ihr zur Verfügung stehende Mittel ausschöpft. Die EK ist offensichtlich bereits darauf vorbereitet, Ex officio-Untersuchungen einzuleiten und dabei im Verdachtsfall auch Durchsuchungen bei Unternehmen vor Ort durchzuführen. Es ist zu erwarten, dass weitere solche Untersuchungen folgen werden.

Gemäß der FSR ist die EK ebenso bevollmächtigt, M&A-Transaktionen oder öffentliche Ausschreibungen zu blockieren, die drittstaatliche Subventionen betreffen, die den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt verzerren. Wettbewerbsverzerrung bezeichnet die Situation, in der solche Subventionen die Wettbewerbsposition von Unternehmen verbessern und sich negativ auf den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt auswirken können. Liegt eine drittstaatliche Subvention vor, kann die EK Abwägungsprüfungen durchführen, um die positiven und negativen Auswirkungen solcher Subventionen zu bewerten. Wenn die negativen Auswirkungen die positiven überwiegen, ist die EK befugt, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen oder Verpflichtungszusagen von Unternehmen entgegenzunehmen, um die wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen zu korrigieren.

Welche Abhilfemaßnahmen können Unternehmen erwarten?

– Gewährung des Zugangs zu Infrastruktur

– Verringerung der Kapazitäten oder der Marktpräsenz, auch durch vorübergehende Beschränkungen der Geschäftstätigkeit

– Verzicht auf bestimmte Investitionen

– Veräußerung bestimmter Vermögenswerte

– Veröffentlichung der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung

– betreffenden Zusammenschluss rückgängig machen

– Rückzahlung der drittstaatlichen Subvention

– Anpassung der Governance-Struktur

Kontrollmechanismen für subventionierte Fusionen und öffentliche Aufträge

Das Risiko für Verzerrungen auf dem Binnenmarkt besteht insbesondere in Fällen, in denen Fusionen zu einer Änderung der Unternehmenskontrolle in der Union führen, wenn diese ganz oder teilweise durch drittstaatliche Subventionen finanziert werden, oder wenn Wirtschaftsteilnehmer, die von ausländischen Subventionen profitieren, im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren in der Union Aufträge erhalten. Aus diesem Grund hebt die Verordnung insbesondere diese zwei Bereiche hervor:

  1. Verpflichtung zur vorherigen Anmeldung von Fusionen und Übernahmen mit finanzieller Zuwendung aus Drittstaaten, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Dies betrifft Fälle, in denen mindestens eines der fusionierenden Unternehmen, das erworbene Unternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen in der EU ansässig ist und einen Umsatz von mindestens 500 Mio.  EUR in der EU erzielt und die folgenden Unternehmen in den drei Jahren vor Vertragsabschluss ausländische Subventionen von mindestens 50 Mio. EUR erhalten haben.
  2. Verpflichtung für Unternehmen, ihre Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren vorher bei der Europäischen Kommission anzumelden, wenn der Auftragsbetrag mindestens 250 Mio. EUR beträgt und den Wirtschaftsteilnehmern in den drei Jahren vor der Anmeldung im Rahmen des öffentlichen Vergabeverfahrens finanzielle Zuwendungen von mindestens 4 Mio. EUR pro Drittstaat gewährt wurden.

Unsere Dienstleistungen:

 –  Erweiterte Prüfung der Berichtspflicht und Möglichkeit zur Inspektion vor einem potenziellen Geschäft oder einer Investition

–  Einreichung des Berichts über die ausländischen Subventionen während des Geschäfts

–  Beratung des Mandanten, wenn er aufgrund des FSR befragt oder kontrolliert wurde

–  Beratung des Mandanten bei der Einlegung von Rechtsmitteln gegen nachteilige Ergebnisse aufgrund des FSR

–  Bereitstellung von Schulungen zum Dawn Raid

Wenn Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an Ning Zhou, unseren Head of China Business Department.

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